AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DARK LIGHT SHOWEFFECTS ® | Christian Kaufmann
für die Vermietung, den Verkauf und Dienstleistungen in den Bereichen:
Beschallungs-, Beleuchtungs-, Medien-, Messtechnik, Spezialeffekte, Rigging
Stand: 21.05.2019

§1 Vermietung, Verkauf, Dienstleistungen: Die Vermietung, der Verkauf und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich nach den folgenden Vertragsbedingungen, die von den Vertragspartnern auch für künftige Geschäftsbeziehungen anerkannt werden. Die Entgegennahme des Vertragsgegenstandes gilt als Anerkennung der Bedingungen, auch wenn vorhergehende Einwände oder Widersprüche geltend gemacht wurden.

Insbesondere erkennt DARK LIGHT SHOWEFFECTS (Auftragnehmer) andere AGB oder Einkaufsbedingungen grundsätzlich nicht an, es sei denn diese werden von DARK LIGHT SHOWEFFECTS ausdrücklich schriftlich per Fax oder Post akzeptiert.

Bei Neukunden wird für den Mietgegenstand eine Kaution erhoben. Je nach Dauer der Geschäftsbeziehung und pünktlichen Zahlungseingang wird auf diese verzichtet. Die Kaution wird sofort nach Rückgabe des einwandfreien Materials ausgehändigt.

Die Verbindlichkeit hinsichtlich von Auftragserteilung bzw. deren Abänderungen beschränken sich grundsätzlich auf schriftliche Bestellung per Fax, Mail und jeweiliger umgehender Bestätigung per Post, es sei denn DARK LIGHT SHOWEFFECTS verzichtet in seiner Auftragsannahme z.B. per schriftlicher Auftragsbestätigung wahlweise per Fax, Mail, Post oder insbesondere bei Kleinstaufträgen bei ausreichender Beweisfähigkeit (z.B. nach Gesprächsaufzeichnung unter Zustimmung) auch telefonisch ausdrücklich auf diese. Bei langjährigen Stammkunden kann DARK LIGHT SHOWEFFECTS in eigenem Ermessen von Fall zu Fall in obiger Form entscheiden, ob eine schriftliche Bestätigung seitens des Kunden (Auftraggeber) zu erfolgen hat. Bei fernabsatztechnischer sofortiger Warenbestellung aufgrund des unverbindlichen Webseitenwarenverkaufsangebots für private Endverbraucher ist ein Storno vor bzw. unmittelbar nach Auftragsbestätigung bis spätestens zur Versandbereitschaftsmeldung des Lagers DARK LIGHT SHOWEFFECTS möglich.

§2 Mietzeitdauer: Die Angebote von DARK LIGHT SHOWEFFECTS sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, DARK LIGHT SHOWEFFECTS hat für eine Terminfrist Verbindlichkeit hinsichtlich einer Reservierung schriftlich per Fax, Mail oder Post zugesichert bei entsprechenden Einschränkungsmöglichkeiten (s.u.). Schriftliche Auftragsbestätigungen i. d. R. per Fax, Mail oder Post von DARK LIGHT SHOWEFFECTS bezüglich Lieferfristen und Terminen, i. d. R. grundsätzlich durch Ausgabe bzw. Abholung ab Lager DARK LIGHT SHOWEFFECTS, sind verbindlich, falls keine besonderen Bedingungen vermerkt sind und Einschränkungen gem. §§ 2 s.u., 10.1, 11 nicht vorliegen.

Der Mietbeginn und das Mietende ist dem Lieferschein und / oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Mietzeit wird grundsätzlich nach Tagen und Wochen berechnet, wobei üblicherweise die Mindestmietzeit einen Tag beträgt und angefangene Tage voll zählen.

Für Verschulden durch Ausbleiben oder Lieferverzug seitens der Vorlieferanten von DARK LIGHT SHOWEFFECTS, insbesondere bei höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, wird nicht eingestanden. In diesen Fällen kann DARK LIGHT SHOWEFFECTS die Frist entsprechend verlängern und somit eine verspätete Versand- bzw. Lieferbereitschaft ab Lager DARK LIGHT SHOWEFFECTS möglich machen oder vom Vertrag ganz oder teilweise nach obiger Form zurücktreten.

Dabei haben ggf. mehrere Versuche einer unverzüglichen Benachrichtigung z.B. per Telefon des Kunden (Auftraggebers) über die drohende Verzögerung durch DARK LIGHT SHOWEFFECTS zu erfolgen sowie die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Der Kunde (Auftraggeber) kann bei Lieferverzug und dann nach fehlender Versandbereitschaftsmeldung ab Lager des Auftragnehmers seitens DARK LIGHT SHOWEFFECTS zum Fristablauf nach Ablauf einer angemessenen Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

Jedenfalls befreit der Mieter den Vermieter von jeglichen Ansprüchen Dritter einschließlich Abwehrkosten. Ausnahmen hinsichtlich des Mietbeginns und -ende können, i. d. R. nach Telefonat, zunächst per Fax oder Mail und im Falle des Kunden (Auftraggebers) anschließend durch umgehende Bestätigung per Post schriftlich verbindlich vereinbart werden, wobei aus Gründen der flexiblen Abwicklung von DARK LIGHT SHOWEFFECTS darauf nach eigenen Ermessen per Fax, Mail, Post oder bei ausreichender Beweisfähigkeit auch per Telefon ausdrücklich verzichtet werden kann.

Dieses gilt insbesondere dann, wenn für DARK LIGHT SHOWEFFECTS ersichtlich ist, dass für den entsprechenden Zeitraum genügend Materialkapazität vorhanden ist. Es entbindet den Kunden (Auftraggeber) jedoch nicht von allen weiteren Folgen des Rückgabeverzugs, wenn der neu vereinbarte Zeitraum ohne entsprechende obige Vereinbarungsform über- bzw. unterschritten wird. Im Falle der zeitlichen Auftragsänderung kann DARK LIGHT SHOWEFFECTS nach eigenen Ermessen unter schriftlicher Mitteilung per Fax, Mail, Post oder bei ausreichender Beweisfähigkeit auch per Telefon an den Kunden (Auftragnehmer) entsprechende Preise festsetzen, die wiederum durch entsprechende schriftliche Willenserklärung (Fax oder Mail, anschließend umgehend per Post) seitens des Kunden (Auftraggebers) angenommen werden müssen.

Andernfalls gilt nur der ursprüngliche Vertrag mit all seinen Rechtsfolgen. Die Mietdauer ohne schriftliche Zusatzvereinbarung verlängert sich auch entsprechend der Normalfälle automatisch um jeweils einen Tag, wenn die gemieteten Geräte nicht zum schriftlich genannten Zeitpunkt des Mietende, bzw. nach Verlängerung jeweils 24 Stunden nach dem Zeitpunkt im Lager von DARK LIGHT SHOWEFFECTS eingetroffen sind. Die Mietgebühr erhöht sich in diesem Fall auch um jeweils eine Tagesmiete.

Bei verspäteter, beschädigter oder sonst wie vertragswidriger Rückgabe hat der Mieter jedoch ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die DARK LIGHT SHOWEFFECTS dadurch erwachsen, dass die Nachvermietung gestört oder unmöglich gemacht wird. DARK LIGHT SHOWEFFECTS kann bei der unberechtigten zeitlichen Vertragsüber- bzw. -unterschreitung je nach Kundenkategorie ausnahmsweise Kulanz einräumen, aus der sich jedoch keinerlei Rechtsansprüche ableiten lassen.

§3 Mietbeginn und -ende: Das Mietverhältnis beginnt und endet üblicherweise in dem Moment, in dem die Mietgeräte das Lager von DARK LIGHT SHOWEFFECTS verlassen bzw. zum verbindlich vereinbarten Termin dort wieder eintreffen oder durch Sondervereinbarungen. Eine permanente Öffnung des Lager DARK LIGHT SHOWEFFECTS kann nicht garantiert werden. Üblicherweise sind jedoch Mitarbeiter auch im Außendienst oder in der Büroverwaltung unter bekannt gegebenen Kontakttelefonnummern erreichbar.

§4 Preise: Es gilt die jeweils gültige Vermiet- oder Verkaufspreisliste. Alle Preise sind i. d. R. Tagespreise in Euro (€) pro Stück ab Lager von DARK LIGHT SHOWEFFECTS, ggf. zzgl. Verpackung sowie der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen gesetzlichen MwSt. Insbesondere kurzfristige Preisänderungen behält sich Dark Light VT für begründete Fälle vor, da Preise teilweise marktabhängig sind, wobei diese i. d. R. sowohl für Angebote gelten, ggf. mit einem Verbindlichkeitsvermerk, bis zu einer möglichen Terminfrist gegenüber dem Kunden (Auftraggeber) zur Auftragsannahme bzw. verbindlichen schriftlichen Bestellung, als auch verbindlichen schriftlichen Auftragsbestätigungen durch DARK LIGHT SHOWEFFECTS, ohne dass im Business to Business (b2b) – Geschäft von DARK LIGHT SHOWEFFECTS ausdrücklich gesondert darauf hingewiesen werden muss. Alle weiteren Vertragsvereinbarungen hinsichtlich von Preisen zwischen den Vertragsparteien bedürfen der obigen genannten Schriftform.

§5 Weitervermietung, Mitwirkungspflichten, Einsatz Ausland: Der Mieter hat die Mietgeräte in seinem Besitz und Obhut an vereinbarten Veranstaltungsorten zu belassen, unter Beachtung ggf. der Anweisungen des Vermieters bezüglich Gebrauch, Beschädigungsschutz, Transportsicherung, Pflege, Wartung und mit Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter ist nicht berechtigt die Mietgeräte weiter zu vermieten, es sei denn, DARK LIGHT SHOWEFFECTS erteilt in obiger Form dafür Erlaubnis ggf. auch für andere Einsatzorte. DARK LIGHT SHOWEFFECTS wird auf Verlangen die Überprüfungsmöglichkeit der Einhaltung der Vereinbarung eingeräumt.

Ein Betrieb außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nur nach vorhergehender schriftlicher Genehmigung per Fax oder Post durch den Vermieter zulässig. Der Mieter hat in diesem Fall für die notwendigen Formalitäten selbst zu sorgen und haftet für alle dabei entstehenden Gefahren für die Mietgeräte.

§6 Haftung: Bei Verlust, Diebstahl oder totaler Zerstörung des Mietgerätes hat der Mieter für den Wiederbeschaffungswert aufzukommen. Dieses gilt auch für eine Unter- bzw. Weitervermietung, der DARK LIGHT SHOWEFFECTS nach obiger Form zugestimmt hat. Bei Schäden ist DARK LIGHT SHOWEFFECTS unverzüglich zu benachrichtigen.

§7 Versicherung, Sicherungspflicht: Die Geräte und Anlagen sind aus Kostengründen nicht versichert. Der Mieter hat daher besondere Sorgfaltspflichten. Wenn Lagerung oder Aufstellung nicht in bewachten Gebäuden oder Hallen mit Hausmeisteraufsicht oder durch Bewachungsunternehmen stattfindet, ist für die Bewachung zu sorgen.

Beladene Transportfahrzeuge sind nur auf bewachten Parkplätzen abzustellen oder einzuschließen. Falls der Mieter noch keine bestehende geeignete Versicherung hat (vgl. dazu auch § 19.1), kann er selbst eine solche abschließen oder beauftragt DARK LIGHT SHOWEFFECTS, eine entsprechende für den Veranstaltungszeitraum gegen in Rechnung Stellung zu beantragen und auf Wunsch bei DARK LIGHT SHOWEFFECTS einzusehen.

In angebrachten erforderlichen Fällen behält sich DARK LIGHT SHOWEFFECTS ausdrücklich das Recht hinsichtlich einer geeigneten Versicherungspolice einschließlich entsprechender Vorlage auf Verlangen vor.

Für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietgeräten oder dem Untergang der Geräte hat der Mieter jedenfalls in vollem Umfang aufzukommen, unabhängig des Eigenverschuldungsgrades. Folge dessen hat der Mieter sich im eigenen Interesse ggf. an Fremdverschulden verursachende Dritte zu wenden, um dort im Schadensfall Ersatz zu erhalten. Auch höhere Gewalt, Einwirkung von Dritten, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.

§8 Beweislast: Der Mieter hat die Beweislast dafür, dass er alles Erdenkliche und Zumutbare getan hat, um Verluste und / oder Beschädigungen zu verhindern.

§9 Geräteeinsatz: Die gemieteten Geräte dürfen nur für den eigenen Einsatzzweck benutzt werden. Schäden die durch fehlerhafte Anschlüsse oder Fehlbedienung entstehen, gehen stets zu Lasten des Mieters. Im Zweifelsfalle ist die Bedienungsanleitung bzw. ein Techniker von DARK LIGHT SHOWEFFECTS zu Rate zu ziehen. Durch Anreise des Technikers entstehende Kosten trägt, außer im Falle von Verschleißfehlern, in jedem Fall der Mieter.

§10 Vermieterverpflichtung (Mängel an Geräten): Der Vermieter ist verpflichtet, sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Mietgeräte zu bemühen. Im Falle der Entgegennahme durch Abholung im Lager DARK LIGHT SHOWEFFECTS bzw. nach Anlieferung / Versandzustellung sofort nach Erhalt und unmittelbarer Prüfung gilt die Mietsache i. d. R. als mängelfrei übergeben, falls nicht zum Zeitpunkt der Materialannahme und somit Gefahrenübergang Mängelrügen an der Funktionstüchtigkeit des Materialzustands geltend gemacht werden.

Vergleiche hierzu aber gewisse Einschränkungen gem. §§ 10.1, 11. Bei wirksamen Mängelrügen kommt DARK LIGHT SHOWEFFECTS in folgender Reihenfolge seinen Gewährleistungspflichten nach: zunächst (Nach-) Besserungsmöglichkeit, ggf. die Möglichkeit für intakte, gleichwertige Ersatzgeräte zu sorgen, bei eingeschränkter Funktionstüchtigkeit in Absprache mit dem Mieter Preisnachlässe zu gewähren; ggf. mangels kurzfristiger Reparaturmöglichkeit oder Ersatzes vom Vertrag zurückzutreten und allenfalls bei insbesondere kompletten Geräteausfall ohne Abhilfemöglichkeit in Höhe maximal eines Mietpreises zu haften.

Alle später festgestellten Mängel nach Gefahrenübergang (s.o.), also zu vertretenen (schuldhaften) Versäumnis zur rechtzeitigen Rüge, können von DARK LIGHT SHOWEFFECTS lediglich im Rahmen der Kulanz gem. obiger Möglichkeiten behandelt werden, ohne jegliche rechtliche Gewährleistungsansprüche (s.o.). Für Schäden an Personen oder Sachen (auch Sachen Dritter) kommt der Vermieter in keinem Falle auf.

Bei Herstellerhaftung z.B. gem. Produkthaftung hat sich der Mieter nach Möglichkeit selbst an den Hersteller zu wenden, ohne dass DARK LIGHT SHOWEFFECTS in Regress genommen werden kann.

Im Falle der klassischen Vermietung ohne Personal durch DARK LIGHT SHOWEFFECTS obliegt es dem Mieter und nicht Vermieter, sich um die Sicherheitseinhaltung gem. UVV und VDE zu kümmern (vgl. § 19). Wenn die Haftung für DARK LIGHT SHOWEFFECTS ausgeschlossen ist, gilt entsprechendes für die persönliche Haftung ggf. eingesetzten Personals im Falle einer Veranstaltungsdurchführung.

§10.1 Höhere Gewalt, Betriebs- und Verkehrsstörungen in Folge von z.B. u.a. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung und andere außergewöhnliche nicht von DARK LIGHT SHOWEFFECTS zu vertretenen Ereignissen, (z.B. bei Anlieferung von Mietgerät oder Verkaufsware; auch bei Zulieferanten) befreit DARK LIGHT SHOWEFFECTS für die Dauer der Störung sowohl in zeitlicher als auch sachlicher Hinsicht (Menge, Art, Qualität) von seinen Verpflichtungen und wird daher zunächst versuchen, eine verspätete Liefer- bzw. Versandbereitschaft so früh wie möglich herzustellen.

Insbesondere wenn dies nicht mehr im Interesse des Kunden (Auftraggeber) liegt oder ein Ende der Ausnahmesituation nicht absehbar ist, kann DARK LIGHT SHOWEFFECTS ohne Frist, jedoch auch der Kunde (Auftraggeber) nach fehlender Versandbereitschaftsmeldung zum Fristablauf ab Lager DARK LIGHT SHOWEFFECTS mit einer angemessenen Fristsetzung, ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Kunde (Auftraggeber) einen Anspruch auf Ersatz oder Aufwendung hat. DARK LIGHT SHOWEFFECTS wird jedoch -zur Not mehrfach- versuchen, den Kunden (Auftraggeber) unverzüglich z.B. per Telefon von der nicht durch sich selbst zu vertretenen drohenden Verzögerung oder Unmöglichkeit in Kenntnis zu setzen (vgl. auch § 2).

§11 Ersatzpflicht: Eine Ersatzpflicht des Vermieters besteht nicht, wenn reservierte Geräte durch besondere Umstände und Ausnahmefälle, die er selbst nicht zu vertreten hat, z.B. bei unberechtigter Mietzeitüberschreitung des Vormieters oder Schäden durch diesen oder Dritte an den Geräten und daher nicht zur vereinbarten Zeit in quantitativer oder entsprechender qualitativer Funktionsfähigkeit rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Sobald insbesondere auch bei Vertragsänderung durch Verlängerung DARK LIGHT SHOWEFFECTS entsprechende zeitlich knappe Folgemietaufträge bekannt sind, kann DARK LIGHT SHOWEFFECTS in einer Kommunikationsform seiner Wahl, auftragswillige Nachmieter auf entsprechende Risiken hinsichtlich möglicher Einschränkungen hinweisen und Ihnen somit Gelegenheit geben, die Situation aus Ihrer Sicht einzuschätzen und zu entscheiden. Insbesondere bei Aufträgen größeren Umfangs, die i. d. R. mit längerer Vorlaufzeit geplant werden, wird DARK LIGHT SHOWEFFECTS entsprechend frühzeitig seine Reservierungen so planen bzw. kurzfristige überriskante Engpässe in der Vermietung zu vermeiden versuchen, dass bei verbindlichen schriftlichen Auftragsbestätigungen i.d.R. keine Probleme zu befürchten sind.

§12 Reparaturarbeiten: Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen, Justierungen oder Reparaturen an den Mietgeräten vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, auch nicht durch Handwerker oder Fachunternehmen, es sei denn, er verfügt über eine schriftlich erteilte Genehmigung des Vermieters.Sollte bei Empfang der Mietgeräte oder während deren Betrieb ein Fehler festgestellt werden oder auftreten, so ist DARK LIGHT SHOWEFFECTS sofort zu benachrichtigen.

§12.1 Eventuelle Mängel an den Geräten müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden.

§12.2 Gefahrenübergang, Transport: grundsätzlich / i. d R. geht die Gefahr bei Abholung/Übergabe im bzw. ab Lager DARK LIGHT SHOWEFFECTS auf den Auftraggeber über. Für Versand gelten zunächst entsprechende Transportversicherungen des Frachtführers bzw. Versandunternehmens / ggf. auf Wunsch Extraversicherung / Waren- / Vermietungsmaterialversand: i.d.R. (unfrei/Transport- und Verpackungspauschale) ab Lager (auf Gefahr des Auftraggebers) oder Sondervereinbarung; bei Anlieferung entsprechend s. o. oder schriftliche Vereinbarungen. Vgl. aber für b2c § 28 (Hinweise).

§13 Zahlungsvereinbarung/Zahlungsmodus: gem. Vertragsvereinbarung nach Rechnungserhalt bei Übernahme ggf. aller mit der Zahlungsart verbundenen/ anfallenden Kosten durch den Auftraggeber, per V-Scheck / per Euroscheck (Wechsel nur bei ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung unter Bedingungen), Barzahlung, Nachnahme, Kaution/Vorkasse, Banküberweisung .

§14 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug (Mahnungen) berechnet DARK LIGHT SHOWEFFECTS grundsätzlich Portokosten, Geschäftsgebühr, bankübliche Verzugszinsen und eventuell anfallende Rechtsanwaltskosten. Mit den Mahnungen steigt der Aufwand und somit die Gebühr. Aufrechnungen mit von DARK LIGHT SHOWEFFECTS bestrittenen Gegenansprüchen sind nicht zulässig. Zurückbehaltungsrecht nur bei Ansprüchen aus gleicher Vertragsverhältnisgrundlage. DARK LIGHT SHOWEFFECTS behält sich ferner vor, vom Vertrag zurückzutreten und angemessenen Schadensersatz geltend zu machen.

§15 Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises und aller weiteren Forderungen einschließlich dem Ausgleich etwaiger Verbindlichkeiten des Käufers aus anderen Geschäften der gelieferten Waren Eigentum von DARK LIGHT SHOWEFFECTS. Das Eigentumsrecht geht nicht durch Einbau der Ware verloren.

§15.1 Bis zur restlosen Zahlung dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, verpfändet, vermietet, verliehen bzw. verschenkt oder bei nicht qualifizierten Dritten in Reparatur gegeben werden. Wird die vom Käufer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen verbunden oder gemischt, so tritt der Käufer hierdurch seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab.

§15.2 Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls anzuzeigen.

§15.3 Dem Käufer ist die Weiterveräußerung bzw. Vermietung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf bzw. der Vermietung einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an diesen abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und gegebenenfalls zum Gebrauch des Gegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet.

§16 Gewährleistungsbedingung / Garantie beim Waren(ver)kauf: Es gelten die Garantiebedingungen / Gewährleistung der Gerätehersteller, die DARK LIGHT SHOWEFFECTS hiermit an den Käufer abtritt und bei deren Durchsetzung DARK LIGHT SHOWEFFECTS behilflich ist. Wenn ein Vorlieferant gegenüber den Kunden von DARK LIGHT SHOWEFFECTS Garantie/Gewährleistung übernehmen sollte, geht die Haftung ausnahmslos auf ihn über. Auch Verzug bei den Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners verhindern solange Garantie- / Gewährleistungsansprüche. Gefahrenübergang gem. §§12.2, 28 bei unverzüglicher Mängelrüge entsprechend der angemessenen Möglichkeit, über Mängel Kenntnis zu erlangen.

Unterlassene schriftliche Mängelrügen für offensichtliche Mängel, die nicht bis zum Ablauf von 3 Tagen geltend gemacht werden, entbinden DARK LIGHT SHOWEFFECTS von jeglicher Haftung. (Sollten die herstellerseitigen Gewährleistungsansprüche nicht oder nur unzureichend nach zweimaliger Abmahnung durch den Käufer erfüllbar sein, besitzt DARK LIGHT SHOWEFFECTS zunächst einen Nachbesserungs- bzw. Instandsetzungsvorrang. Wird dieser nicht ausgeübt oder misslingt er, hat der Käufer die (gesetzlichen) Gewährleistungsrechte in der Reihenfolge:

Ersatzlieferung gegen – je nach Wunsch von DARK LIGHT SHOWEFFECTST – unverzügliche Freigabe der beanstandeten Ware / unverzüglichen Nachweis (ansonsten Gewährleistungsausschluss) sowiebei gesetzlichen Voraussetzungen Minderung (ggf. unter Berücksichtigung der Käuferinteressen) oder Vertragsrücktritt / Wandlung durch Kaufpreiserstattung.

Nimmt der Käufer im Falle der erfolgreichen Besserung die Ware trotz In Verzug- und Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht ab, kann DARK LIGHT SHOWEFFECTS nach seiner Wahl den Kaufpreis gegen Bereithaltung der Ware oder pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises geltend machen; im letzteren Falle sind die Vertragspartner berechtigt, gegen Nachweisführung entweder höheren Schadenersatz zu verlangen, oder das Entstehen eines nur geringeren Schadens einzuwenden. DARK LIGHT SHOWEFFECTS übernimmt grds. keine Garantie bei Gebrauchtwaren. Haftungsausschluss für (gesetzliche) Gewährleistung auf alle ausdrücklich konkret genannten Mängel / Einschränkungen in der Beschaffenheit (vgl. ggf. Verkaufswebseite) im Individual- (Kauf) vertrag, wobei DARK LIGHT SHOWEFFECTS die Beweislast trägt, auch darüber hinaus für mangelfreie Gebrauchtware vor Gefahrenübergang in den ersten 6 Monaten, danach der Kunde für Sach-/Beschaffenheitsmängel. I.d.R. Gebrauchtwarenhaftungsdauer bei DARK LIGHT SHOWEFFECTS max. 1 Jahr (insbesondere bei B2C / Endverbraucher — ggf. Sondervereinbarung); jedoch Individualvertragsvereinbarungen (B2B) zu Gewährleistungsausschlüssen möglich [„Wie besichtigt“ – „Wie die Sache steht und liegt (jeglicher Gebrauchtwarenhaftungsausschluss.“)]. Im Falle von Sondervereinbarungen z.B. Verkaufsgarantieversprechen für Neuwaren (keine aut. Fristverlängerung) beschränken sie sich lediglich auf ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften.

§16 a: Bei Business to consumer Geschäften (private Endverbraucher) gewähren wir bei unserem gebrauchten Material und Waren nur die verkürzte Haftungsdauer für Mängel von 12 Monaten. Die Verjahrungsansprüche verkürzen sich dadurch nicht. Diese Ansprüche sind nach EU Recht (EG-RL99/44) 24 Monate.

Bei Business to Business Geschäften geben wir bei dem Gebrauchtmaterial keine Gewährleistung.

§17 Bestellungen, Angebote: Bei bestätigten Bestellungen und Angeboten über 250,00€ behält sich DARK LIGHT SHOWEFFECTS vor, mindestens 50% Anzahlung im Voraus zu kassieren. Angebote sind i.d.R. freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung (vgl. §§ 1, 2).

§18 Kündigungen / Auftragsstornierung: Der Miet-, Veranstaltungsdurchführungs-, Kaufvertrag ist kündbar. Bei Kündigung von schriftlich bestätigten Verträgen ist der Unterzeichnende zur Zahlung i. d. R. von mind. 75% im Falle von Kaufverträgen der vereinbarten Rechnungssumme und mind. 50 % der Rechnungssumme (RS) im Falle von Miet- und / oder Veranstaltungsverträgen verpflichtet.

DARK LIGHT SHOWEFFECTS behält sich vor, die Schadensersatzsumme je nach entstandenem Schaden zu erhöhen oder zu senken, bei jedoch entsprechender Nachweispflicht auf Verlangen des anderen Vertragspartners.

Bei der Kündigung von Mietverträgen verfährt DARK LIGHT SHOWEFFECTS vor Mietbeginn meistens gestaffelt wie folgt: bis 30 Tage davor 40% der RS, bis 14 Tage davor 60% der RS, bis 8 Tage davor 80% der RS sowie bis 3 Tage davor bis 100% der RS.

In diesen Zusammenhang im Rahmen von bereits geleisteten Anzahlungen für Vorbehaltsleistungen, insbesondere bei verbundenen Verkauf exklusiv (kurz) zuvor beschafften (neuwertigen) Veranstaltungs- oder hochwertigen Verbrauchsmaterials neben Kauf- auch für Miet- und/oder Veranstaltungsdurchführungsaufträge, können von DARK LIGHT SHOWEFFECTS anteilsmäßig gegen Bereithaltung der Ware oder Übergabe an den Auftraggeber einbehalten werden. Dies gilt je nach Verzug auch für die Ware selbst.

§19 Sicherheit von Personal und Equipment: Der Veranstalter hat bei Veranstaltungen für die Sicherheit des Equipments & des Personals zu sorgen.

§19.1 Eine bestehende Haftpflichtversicherung des Veranstalters ist für Schäden, die an dem angemieteten Gerät entstehen, zu verwenden.

§20 Bauten im Freien: Der Veranstalter hat bei unklarer Beschaffenheit des Bodens (eines Geländes) die Tragfähigkeit durch ein Gutachten einzuholen und uns vorzulegen. Die Kosten dafür gehen zu seinen Lasten.

§21 Sonstiges (GEMA Gebühr): generell muss bei Veranstaltungen, zu dessen Durchführung DARK LIGHT SHOWEFFECTS beauftragt wird, die Anmeldung und Bezahlung der Gema Gebühr durch den Veranstalter oder Auftraggeber geregelt werden.

§22 Konditionen (Skonto, Rabatt, Boni): Skonto-Abzüge dürfen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen vorgenommen werden. Rabatte lt. Auftragsbestätigung / Rechnung und Boni nur gem. entsprechend schriftlichen Vertrag. WKZ gewährt DARK LIGHT SHOWEFFECTS üblicherweise nie.

§23 Datenschutz: Der Auftraggeber erklärt sich beim Zustandekommen eines Vertrags- oder Geschäftsverhältnis damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten bei DARK LIGHT SHOWEFFECTS für die interne Verwaltung gespeichert werden. Dazu zählt ggf. eine Bonitätsprüfung und eine damit verbundene Aufzeichnung von für DARK LIGHT SHOWEFFECTS relevanten Informationen für den Geschäftsverkehr. Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben.

§24 Salvatorische Klausel: Einzelne ungültig werdende Punkte dieser AGB berühren nicht deren Gesamtgültigkeit. Bei nichtigen Bestimmungen, sind solche zu verfolgen, die rechtlich zulässig und wirtschaftlich am nächsten kommen. Das gleiche gilt, falls die AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke enthalten sollte.

§25 Vertragsrecht: Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht und Sprache.

§25.1 Im Falle von festen Installationen gelten die gesetzlichen Bestimmungen eines Werkvertrags.

§26 Zusatzvereinbarungen: Alle weiteren Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Vgl. hierzu aber entsprechende Anmerkungen gem. §§ 1, 2.

§27 Gerichtsstand: Für Gewerbe- sowie Kunden als Kaufmann im rechtlichen Sinne ist im Falle von Streitigkeiten der Gerichtsstand Göttingen der nächste Ort des Firmensitzes.

§28 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Warenverkauf sowie Hinweis im Falle von Dienstleistungen (private Endverbraucher):

Widerrufsbelehrung zum Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen, wobei Sie andererseits den Kaufvertrag billigen, und dieser für Sie bindend wird, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen eine anders lautende Mitteilung oder Warenrücksendung erhalten.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Im Falle von Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht bereits bei Vertragsabschluss oder in weniger als 2 Wochen erlöschen, wenn der Verbraucher die sofortige Leistungserbringung erklärt hat. Einschlägig klassische Fernabsatzverträge hinsichtlich seinen spezifisch rechtlichen Erfordernissen (§ 312b BGB) im Falle der Erbringung von Dienstleistungen im Freizeitgestaltungsbereich, z.B. einer Veranstaltungsdurchführung, finden keine Anwendung, wenn wir uns bei Vertragsabschluss verpflichten, die entsprechende Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, insbesondere auch z.B. nach fernmündlicher Vorbestellung für anschließend persönlich abgeschlossene Verträge, die von beiden Seiten rechtswirksam gebilligt werden.Kundenspezifikationsanfertigungen/versiegelte Herstellersoftware gem. § 312d BGB sind vom Widerrufsrecht bei Fernabsatz ausgeschlossen.

Der Widerruf ist zu richten an:

DARK LIGHT SHOWEFFECTS | Christian Kaufmann
Rudolf – Wissell – Str. 26
37079 Göttingen
Telefax: 0551 6337270
E-Mail: service(at)darklight-web.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung oder Benutzungsvorteile ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache oder der Benutzungsvorteil ausschließlich auf deren Eigenschafts- und Funktionsprüfung, ohne darüber hinaus zu gehen- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Allgemeine Hinweise: VK-Warenwebseite ledigl. unverbindl./freibleibendes Angebot.

1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden.

2. Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück. Wir erstatten Ihnen auch gerne auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen selbst zu tragen sind.

3. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.